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Ihre Pflicht, unsere Lösung:  Ausbau der Ladeinfrastruktur
Ihre Pflicht, unsere Lösung:
Ausbau der Ladeinfrastruktur

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt die Vorbereitung von Ladeinfrastruktur im mehrgeschossigen Wohnungsbau gesetzlich vor.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – 05. März 2021

Die gesetzlichen Anforderungen

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz »GEIG« regelt die Errichtung von und die Ausstattung mit der vorbereitenden Leitungsinfrastruktur und der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in zu errichtenden und bestehenden Gebäuden.

2021

Für Wohngebäude ab 2021

»Bei Wohngebäuden, die über mehr als fünf Stellplätze verfügen, muss jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden.«

Für Nichtwohngebäude ab 2021

»Bei Nichtwohngebäuden, die über/mehr als sechs Stellplätze verfügen, muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.«

Quelle: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Abschnitt 3,§ 6-7 – GEIG mit Gültigkeit seit 25.03.2021.

2025

Nichtwohngebäude ab 2025

»Ab 2025 muss zusätzlich jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen über mindestens einen Ladepunkt verfügen.«

Renovierung Nichtwohngebäude ab 2025

»Ab 2025 muss bei jeder Renovierung eines Nichtwohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt und jeder fünfte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestatt wird.«

Renovierung Wohngebäude ab 2025

»Ab 2025 muss bei Wohngebäuden, die über mehr als zehn Stellplätze verfügen, muss jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität und mindestens ein Stellplatz mit einem Ladepunkt ausgestattet werden.«

Quelle: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Abschnitt 3-4, GEIG mit Gültigkeit ab 01.01.2025.

Unsere Lösungen für eine gesamtheitliche Ladeinfrastruktur

Wir bieten verschiedene Lösungen für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur nach Ihrem Bedarf. Während unsere Fundamentlösung ULF den Ausbau im öffentlichen und halböffentlichen Bereich beschleunigt, bietet unser Komplettsystem ETGAR nicht nur die Möglichkeit eine Ladesäule zu  errichten, sondern ganze Außenanlagen mit Strom zu versorgen.

Hausausführung ETGAR

Die Hausausführung ETGAR führt die elektrischen Leitungen vom Anschlussraum aus zu allen später mit Strom zu versorgenden Einrichtungen auf dem Grundstück und den zugehörigen Stellplätzen. Dabei erfüllt die Hausausführung alle Anforderungen der Gebäudeabdichtung – wie Gas- und Wasserdichtheit sowie Radonschutz.

Anschlusspunkt ULF

Das Universelle Ladesäulen Fundament eignet sich zur schnellen und einfachen Errichtung einer Ladeinfrastruktur auf z.B. Parkplätzen. Durch sein geringes Gewicht gestalten sich Einbau und Montage besonders einfach. Es ist sowohl mit dem ETGAR System als auch mit anderen Leerrohrlösungen kombinier- und erweiterbar.

Vorbereitung Anschlusspunkt

Schon bei der Planung des Gebäudes und seiner Park- und Stellplätze kann das Universelle Ladesäulen Fundament anschlussfertig eingebaut werden. Somit können nachträgliche Tiefbauarbeiten verhindert werden und die Errichtung einer Ladesäule ist auch nachträglich zu jeder Zeit unkompliziert möglich.

Das Ladeinfrastruktur-Planungstool

Wir unterstützen Sie schnell und zuverlässig bei der Planung Ihrer Ladeinfrastruktur.

Beantworten Sie einfach ein paar kurze Fragen wie z.B. ob es sich um ein neues oder bestehendes Gebäude handelt, wie viele Stellplätze geplant sind, etc. und Sie erhalten direkt die passenden Produkte und Ausschreibungstexte als Komplettpaket.